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   BFH, 20.12.2001 - I B 74/01   

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https://dejure.org/2001,5805
BFH, 20.12.2001 - I B 74/01 (https://dejure.org/2001,5805)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2001 - I B 74/01 (https://dejure.org/2001,5805)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - I B 74/01 (https://dejure.org/2001,5805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - I B 74/01
    Die angeschnittenen Fragen seien von grundsätzlicher Bedeutung, weil es andernfalls leichthin möglich wäre, die Wirkungen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juni 1997 GrS 1/94 (BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) zu umgehen.

    Dass damit die Grundsätze, die der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307 aufgestellt hat, nicht zum Tragen kommen, führt zu keinem abweichenden Ergebnis.

  • BFH, 31.05.2005 - X R 36/02

    Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung

    Hat der betrieblich beteiligte Gesellschafter einer GmbH oder eine diesem nahe stehende Person die Bürgschaft für Schulden der GmbH übernommen und löst der Bürge die Bürgschaft durch eine befreiende (privative) Übernahme der Hauptschuld ab, so führt diese Schuldübernahme nur insoweit zu einer (mittelbaren) verdeckten Einlage des Gesellschafters in das Vermögen der GmbH und damit zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters auf seine GmbH-Beteiligung, als der im Zeitpunkt der Ablösung der Bürgschaft bestehende Freistellungsanspruch des Bürgen gegen die GmbH (Hauptschuldnerin) noch werthaltig war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998 307; Abgrenzung von BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 I B 74/01, BFH/NV 2002, 678).

    bb) Mit dieser Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Beschluss des I. Senats des BFH vom 20. Dezember 2001 I B 74/01 (BFH/NV 2002, 678) ab.

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 53/06

    Gestaltungsmissbrauch bei Aufrechnung einer wertlosen Gesellschafterforderung mit

    Ebenfalls keinen Widerspruch sieht der Senat zu dem BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 (I B 74/01, BFH/NV 2002, 678).
  • FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1081/12

    Fehlende wirtschaftliche Identität im Sinne des § 8 Abs. 4 S. 1 KStG

    Dies folge auch aus der Entscheidung des BFH vom 20. Januar 2001 I B 74/01, GmbHR 2002, 221, wonach die Übernahme von Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft durch den Gesellschafter unter Befreiung von Ersatzansprüchen nicht als ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht auf eine nicht mehr vollwertige Forderung zu behandeln sei (vgl. Bock, GmbHR 2004, 221, 230; Bl. 30 f.).
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